Barrierefreiheit unserer Webseite
Wir möchten, dass sich alle Menschen auf unserer Webseite gut zurechtfinden – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Inhalte so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Auch wenn wir als Kleinstunternehmen gemäß § 3 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht zur vollständigen Barrierefreiheit verpflichtet sind, nehmen wir das Thema ernst. Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025 für viele digitale Dienstleistungen – Unternehmen wie unseres mit weniger als 10 Beschäftigten sind davon dauerhaft ausgenommen. Trotzdem ist es für uns selbstverständlich, so viele Hürden wie möglich abzubauen. Unsere Webseite ist daher bereits jetzt in vielen Bereichen barrierefrei umgesetzt. Wir achten zum Beispiel auf klare Strukturen, gut lesbare Texte, verständliche Sprache und möglichst kontrastreiche Darstellungen. Wo wir technisch oder gestalterisch noch nicht alle Anforderungen erfüllen können, suchen wir nach pragmatischen Lösungen.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über eine kurze Nachricht. Nur so können wir noch besser werden – für alle.